Navigation

Kleinunternehmen mit Privatkunden in USA: Steuern?

Frage

Als Kleinunternehmer interessiere ich mich für die Versteuerung von in Deutschland erarbeiteten Dienstleistungen im Auftrag von Privatpersonen aus den USA. Konkret biete ich historische Auftragsforschungen an, beispielsweise Familienforschungen. Muss ich für diese Dienstleistungen Steuern in den USA abführen bzw. mich diesem Zweck entsprechend bei einer Behörde registrieren?

Antwort

Es lassen sich folgende Grundsätze festhalten:
Ihre Leistungen sind als gewerbliche Tätigkeit anzumelden und einkommensteuerlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen.

Umsatzsteuerlich sind Ihre Umsätze grundsätzlich in Deutschland steuerbar, da Sie sie an Privatpersonen erbringen. Als Kleinunternehmer sind Sie nicht verpflichtet, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und haben keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Es besteht die Möglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, womit Sie auch zum Vorsteuerabzug berechtigt wären.

Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Steuerberater in den USA beraten zu lassen, um die Notwendigkeit einer steuerlichen Registrierung in den USA zu prüfen.

Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Januar 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben