Antwort
Es lassen sich folgende Grundsätze festhalten:
Ihre Leistungen sind als gewerbliche Tätigkeit anzumelden und einkommensteuerlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen.
Umsatzsteuerlich sind Ihre Umsätze grundsätzlich in Deutschland steuerbar, da Sie sie an Privatpersonen erbringen. Als Kleinunternehmer sind Sie nicht verpflichtet, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und haben keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Es besteht die Möglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, womit Sie auch zum Vorsteuerabzug berechtigt wären.
Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Steuerberater in den USA beraten zu lassen, um die Notwendigkeit einer steuerlichen Registrierung in den USA zu prüfen.
Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Januar 2018
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