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Kleinunternehmen mit Privatkunden im Ausland: Umsatzsteuer?

Frage

Muss man als Kleinunternehmer für Dienstleistungen bei Privatkunden im EU-Ausland und Drittländern die Umsatzsteuer ausweisen? Es handelt sich bei der Dienstleistung um Beratungen/Coachings.

Antwort

Bei Dienstleistungen an Privatkundinnen und Privatkunden (B2C) im EU-Ausland und im Drittland, wenn wir bei Beratungen/Coachings von keiner unterrichtenden Tätigkeit ausgehen, weisen Sie auf Ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer aus. In Ihrer Rechnung muss aber ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung enthalten sein, wie bei den inländischen Rechnungen als Kleinunternehmer.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Mai 2020

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