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Kleinunternehmen: Rechnung an Privatkunden in China?

Frage

Ich bin nebenberuflich Lektorin und nutze die Kleinunternehmerregelung. Ich habe Kunden in China, die Privatpersonen sind. Muss ich auf der Rechnung besondere Angaben machen und was ist mit der Umsatzsteuer? Muss ich diese angeben?

Antwort

Sie schreiben die Rechnung an die chinesische Anschrift. China ist „Drittland“. Angaben über Umsatzsteuer sind nicht zu machen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Mitglied der Steuerberaterkammer München
März 2019

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