Gastronomiegründung in Russland: Kosten in Deutschland geltend machen?
Frage
Ich bin als Angestellter bei einer deutschen Firma beschäftigt und beabsichtige mich nebenbei in Russland im Gastronomiebereich selbständig zu machen. Inwieweit kann ich Reisekosten, Hotelkosten, Gründungskosten etc. steuerlich in Deutschland geltend machen und was muss ich dabei beachten?
Antwort
Wenn Sie Ihre Selbständigkeit in Russland betreiben, d.h. einen Betrieb mit Sitz in Russland betreiben, sind die Einkünfte daraus in Russland zu versteuern - in Deutschland nicht, da nach meiner Kenntnis mit Russland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Dann sind auch die Anlaufkosten in Deutschland nicht anzusetzen, sondern mit den späteren Einkünften in Russland evtl. verrechenbar. Über Russland und deren Besteuerung verfüge ich nicht über die entsprechenden Kenntnisse.
Lediglich wenn Ihr Betrieb den Sitz in Deutschland hat, sind die Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig - dann sind auch die von Ihnen aufgeführten Kosten in Deutschland absetzbar.
Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Januar 2016
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