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Export nach USA: Umsatzsteuer?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich plane ein Kleingewerbe anzumelden, jedoch auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, was ja bedeutet, dass ich Umsatzsteuer ausweisen und zahlen muss. Wie sieht es mit dem Export einiger Waren z.B. nach Amerika aus? Weise ich dort die Umsatzsteuer aus und gebe diese an die Finanzverwaltung weiter? Oder kommen noch weitere Exportgebühren auf mich zu? Ich muss ja immerhin einen Export über 1.000 Euro gesondert beim Zollamt anmelden.

Antwort

Ausfuhrlieferungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehört auch die Ausfuhr von Waren aus der EU in die USA.

Eine andere Frage ist es, welche Abgaben auf denjenigen zukommen, der die Ware zur Einfuhr (d.h. zu einem bestimmten Zollverfahren) in die USA anmeldet. Die USA kennen keine Einfuhrumsatzsteuer. Neben Zöllen können aber auch Verbrauchssteuern anfallen. Weitere Informationen zur Einfuhr in die USA können Sie unserer Publikation „Zoll und Einfuhr kompakt USA" entnehmen.

Informationen zur Entrichtung für Abgaben bezüglich der Ausfuhr einschließlich der Befreiung von der Umsatzsteuer können Sie dem Merkblatt der HK Hamburg entnehmen.

Quelle:
Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH

Stand:
September 2020

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