Frage
Ich habe mir Ihre Antwort "Kleinunternehmerregelung und Einnahmen aus Google Adsense?" (http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Steuern/Kleinunternehmer/Kleinunternehmerregelung-Einnahmen-Google-Adsense.html) durchgelesen.
Dazu habe ich eine Frage. Ich bin zum gleichen Thema auf folgende Seite gestoßen: http://www.pkv-selbstvergleich.de/Adsense.htm. Dort wird geschrieben: "Nach Abs. 3 und 4 gilt als Ort der Leistung der Sitzort des Leistungsempfängers, wenn dieser ein Unternehmer ist und die Leistung im Katalog von § 3a Abs. 4 UStG aufgeführt ist. Google ist ein Unternehmen und Empfänger einer Leistung, [...]. Somit ist nach § 3a Abs. 3 UStG bei Adsense der Ort der Leistung dort, wo der Leistungsempfänger (Google) sein Unternehmen betreibt. Bei Google-Adsense seit 2009 Irland. Die Einnahmen, die ein deutscher Webmaster aus Adsense erzielt, sind damit in Deutschland nicht steuerbar, d.h. nicht umsatzsteuerpflichtig, weil Irland bzw. USA das Besteuerungsrecht haben." Ist das so richtig?