Antwort
Bei einem elektronischen Angebot über Amazon (Versendung von Hörbuch, e-book usw.) in die USA oder andere Länder handelt es sich nicht um die Versendung einer Ware, daher fällt kein Zoll an. Einfuhrzölle werden grundsätzlich nur beim (körperlichen) Überschreiten einer Ware über eine Zollgrenze, also konkreten Warentransporten (See, Luft, Schiene..) erhoben.
Sofern Ihre Anfrage Australien betrifft, möchten wir Sie bitten, sich an die Auslandshandelskammer Australien zu wenden: http://australien.ahk.de/dienstleistungen/
Wenn Sie digitale Produkte (E-Books bzw. mp3-Dateien) über eine Online-Plattform wie Amazon in die USA verkaufen möchten, sind steuerliche Regelungen zu beachten:
Einkommensteuer
In den USA kann sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der Bundesstaaten eine Einkommensteuer erhoben werden. Steuerpflichtig in den USA sind in den USA ansässige natürliche und juristische Personen (unbeschränkt steuerpflichtig) sowie nicht-ansässige Personen (beschränkt steuerpflichtig), die Einkünfte aus US-amerikanischen Quellen beziehen. Weitere Informationen finden Sie in dem gtai-Artikel "Steuerrecht in den USA - Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Sales and Use Tax", den Sie hier abrufen können: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=930728.html
Wenn Sie Ihre Produkte in die USA lediglich exportieren möchten, so handelt es sich in der Regel um ein grenzüberschreitendes Direktgeschäft. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland steht nach Art. 7 DBA-USA in diesem Falle das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Unternehmens zu, also Deutschland. Etwas anderes gilt, wenn Sie in den USA eine Betriebsstätte unterhalten.
Im Fall eines grenzüberschreitenden Direktgeschäftes sind Sie, wie gesagt, in den USA nicht einkommensteuerpflichtig. Trotzdem kann es erforderlich sein, dass Sie für Dokumentationszwecke ein Formular zur Bestätigung des wirtschaftlich Berechtigten, ein sog. W 8 BEN-E Formular, ausfüllen müssen. Sofern Sie sich bei Amazon entsprechend registrieren lassen, kann es sein, dass Sie bereits im Registrierungsprozess dazu aufgefordert werden, ein entsprechendes Formular auszufüllen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie deshalb als steuerpflichtig eingestuft werden. Des Weiteren kann es möglich sein, dass Sie eine US-amerikanische Steueridentifikationsnummer benötigen, sofern Sie die Zahlungseinzugsfunktion von Amazon nutzen möchten. Auch das bedeutet nicht, dass Sie in den USA einkommensteuerpflichtig sind, vielmehr handelt es sich dabei um ein standardmäßiges Prozedere. Gleiches kann für die Registrierung bei den Steuerbehörden in den einzelnen Bundesstaaten gelten, sofern Sie den Einzugsdienst in Anspruch nehmen wollen. Die UA-amerikanische Bundessteuerbehörde finden Sie hier: http://www.irs.gov/ . Die Steuerbehörden der Bundesstaaten finden Sie hier: http://www.irs.gov/Businesses/Small-Businesses-&-Self-Employed/State-Links-1
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer in den USA wird auf Ebene der Bundesstaaten erhoben, das heißt jeder Bundesstaat kann seine eigene Sales and Use Tax erheben. In manchen Bundesstaaten gibt es keine Sales and Use Tax. Die Sales Tax wird beim Kauf einer beweglichen Sache erhoben, sofern der Verkauf innerhalb eines Bundesstaates stattgefunden hat. Die Use Tax wird in der Regel dann erhoben, wenn es sich um eine zwischenstaatliche Transaktion handelt. Bei der Sales Tax ist der Verkäufer der Steuerschuldner, wohingegen bei der Use Tax der Käufer der Steuerschuldner ist. Teilweise erheben auch Gemeinden eine Sales and Use Tax. In manchen Staaten wird allerdings auch dann eine Sales Tax auf Internetverkäufe erhoben, wenn der Verkäufer keine physische Präsenz in dem Staat hat, wie z.B. in New York. Hintergrund ist, dass Käufer, die zur Abführung der Use Tax verpflichtet sind, häufig die Steuer nicht abführen. Weitere Informationen erhalten Sie in dem gtai-Artikel "Sales Tax auf alle Internetverkäufe in New York" unter: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/recht-aktuell,did=957382.html
Weitere Informationen erhalten Sie zur Sales and Use Tax bei Internetverkäufen in den gtai-Artikeln "Bundesstaaten erlassen sog. Amazon Tax Law", abrufbar hier: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=553652.html und "US-Senat beschließt die Erhebung der Sales Tax für bundesstaatenübergreifende Internetverkäufe", abrufbar unter: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/recht-aktuell,did=821344.html
In manchen Staaten sind E-Books bzw. mp3-Dateien (digital products) explizit von der Besteuerung einer Sales and Use Tax ausgenommen. Eine Übersicht über die Rechtslage in den einzelnen Bundesstaaten, und ob E-Books bzw. mp3-Dateien befreit sind, erhalten Sie auf der Website des sog. Streamlined Act Committees hier: www.streamlinedsalestax.org unter dem Punkt "Taxability Matrix". Unter dem Menüpunkt "State Info" finden Sie auch die jeweiligen Steuersätze der einzelnen Bundesstaaten. Sofern Sie zur Abführung einer Sales Tax verpflichtet sind, müssen Sie sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen und eine Steuererklärung abgeben.
Weiterer Ansprechpartner sind die Auslandshandelskammern (AHKs) in den USA, deren Kontaktdaten Sie hier finden: http://www.ahk-usa.com/ueber-uns/wer-wir-sind/
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Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Quelle:
Germany Trade & Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Mai 2015