Digitale Produkte online innerhalb EU verkaufen: Umsatzsteuer?
Frage
Ich bin Kleinunternehmerin (nebenberuflich) und möchte digitale Produkte (= auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen) in die EU verkaufen. Aufgrund meiner geringen Umsätze kann ich die seit dem 1. Januar 2019 geltende Ausnahmeregelung (zum MOSS-Verfahren zum Ort der erbrachten Leistungen in Anspruch nehmen, also Leistungen an B2C Kunden mit dem im Inland geltenden Steuersatz in Rechnung stellen.
Meine Frage nun: Bedeutet das, A) dass ich eine Rechnung an B2C-Kunden ins EU-Ausland OHNE Ausweis der Umsatzsteuer erstellen kann (analog der Rechnungen ins Inland aufgrund meiner Kleinunternehmerregelung)? oder B) dass ich die Rechnung an B2C-Kunden ins EU-Ausland MIT generell 19% USt schreibe und diese USt dann ans Finanzamt abführe (da die Kleinunternehmerregelung nicht bei Kunden außerhalb Deutschlands angewendet wird)?
Antwort
Umsatzsteuerlich können die von Ihnen beschriebenen Leistungen unter folgenden Voraussetzungen als in Deutschland steuerbar behandelt werden und damit weiter unter die Kleinunternehmerreglung fallen:
- Sie sind nur in einem der EU Mitgliedsstaaten steuerlich registriert
- Ihre Umsätze aus elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU haben im Vorjahr die Grenze von 10.000 Euro nicht überschritten und werden diese Grenze auch im laufenden Jahr voraussichtlich nicht überschreiten. In diesem Fall können Sie als Kleinunternehmer ohne deutsche Umsatzsteuer berechnen und müssen sich auch nicht im jeweiligen EU-Staat registrieren lassen.
Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, fallen Ihre Leistungen an Privatpersonen in der EU unter die Vorschriften des MOSS-Verfahrens und jeder Umsatz muss mit dem Steuersatz des jeweiligen EU-Landes besteuert werden, aber auch hier entfällt die Registrierung im jeweiligen EU-Staat. Allerdings müssen Sie sich für das MOSS-Verfahren registrieren lassen.
Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Feburar 2019
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