Antwort
Allgemeine Informationen zum Steuerrecht der USA finden Sie in dem GTAI-Artikel „Steuerrecht in den USA“.
Sales and Use Tax
Wenn Sie in Deutschland ansässig sind und Ihre Dienstleistungen und digitalen Produkte über das Internet in die USA vertreiben möchten, kann zwar eine Sales/Use Tax anfallen, diese ist aber grundsätzlich vom Empfänger zu tragen, sodass grundsätzlich eine Netto-Rechnung zu stellen ist. Ob die Leistungen/Produkte überhaupt steuerbar sind, ist auf Ebene der Bundesstaaten gesondert zu prüfen. Zudem ist zu beachten, dass bestimmte Verkaufs-Plattformen im Internet freiwillig die Sales Tax abführen und dementsprechend registriert sind, sodass auch dies im Einzelfall zu prüfen ist. In diesem Fall kann es sein, dass die Sales Tax mitabgeführt werden muss.
Hintergrund:
Eine wie in Deutschland oder auf europäischer Ebene bestehende Umsatzsteuer auf Bundesebene gibt es in den USA nicht. Die Umsatzsteuer in den USA wird auf Ebene der Bundesstaaten erhoben, das heißt jeder Bundesstaat kann seine eigene Sales and Use Tax erheben. In manchen Bundesstaaten gibt es keine Sales and Use Tax: Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon. Geregelt wird die Sales and Use Tax in den jeweiligen Gesetzen der Bundesstaaten. Des Weiteren kann auf Ebene der Städte und Gemeinden eine Sales and Use Tax erhoben werden.
Die Sales and Use Tax wird grundsätzlich auf den Verkauf beweglicher Sachen (tangible property) auferlegt, in manchen Bundesstaaten auch auf Dienstleistungen und beim Kauf z.B. von Software. Die Sales Tax wird beim Verkauf für den Endverbrauch/Konsum erhoben, sofern dieser innerhalb eines Bundesstaates stattfindet. Soll die Ware weiterverkauft werden, so fällt keine Sales Tax an, da der Verkauf bei einem Weiterverkauf von der Steuer befreit ist. Es handelt sich dann um einen sog. sale for resale. Der Käufer (bzw. Weiterverkäufer) hat in diesem Fall ein entsprechendes Zertifikat vorzulegen (resale certificate). Des Weiteren existieren in einigen Ausnahmen Steuerbefreiungen, wie z.B. bei Gütern zur Weiterverarbeitung. Steuerschuldner bei der Sales Tax ist der Verkäufer, dieser ist für die Einbehaltung und Abführung der Steuer verantwortlich. Die Sales Tax ist dabei vom Verkäufer in der Rechnung gesondert (Steuersatz, Bemessungsgrundlage) auszuweisen. Die Steuersätze und Bemessungsgrundlagen können dabei in den verschiedenen Bundesstaaten unterschiedlich sein.
Die Use Tax wird in der Regel dann erhoben, wenn es sich um eine zwischenstaatliche Transaktion (out of state sale) handelt und eigentlich eine Sales Tax anfallen würde, sofern Verkäufer und Käufer in einem Bundesstaat ansässig wären. Steuerschuldner der Use Tax ist der Käufer, er muss die Steuer anmelden und abführen. In der Rechnung ist die Use Tax nicht aufzuführen.
Eine Steuerpflicht als Verkäufer entsteht in dem Bundesstaat, in dem ein sogenannter Nexus vorliegt. Jeder Bundesstaat kann dabei den Nexus selbst definieren. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Nexus dann vorliegt, wenn eine Betriebsstätte oder eine Tochtergesellschaft unterhalten wird. In dem Staat, in dem ein Nexus vorliegt, ist dann eine entsprechende Registrierung für die Sales and Use Tax vorzunehmen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Quelle: Germany Trade & Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
August 2018