Digitale Inhalte über Online-Shops in den USA verkaufen: Umsatzsteuer?
Frage
Ich möchte digitale Inhalte über Online-Shops in den USA verkaufen. Die Shops stellen die Verkaufsplattform und zahlen einen Anteil pro Verkauf aus. Ich selbst bin in Deutschland ansässig und mache von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, habe aber trotzdem eine USt-IdNr.. Bei der Anmeldung in den Shops gibt es immer folgende Optionen: „EU company, subject to VAT“ oder „EU company, not subject to EU“, wobei bei letzterem die Angabe der USt-IdNr. Pflicht ist und mehr ausgezahlt wird. Ich bin irritiert, da ich nichts erwerbe, sondern nur Auszahlungen erhalte. Vermutlich liegen die Einnahmen unter 1.000 Euro im Jahr und dafür möchte ich keine regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung machen müssen. Was wäre die korrekte Option, damit ich keine regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung machen muss? Bin ich dazu verpflichtet eine Umsatzsteuer in Deutschland abzuführen, wenn ich die Option „not subject to VAT“ auswähle und meine USt-IdNr. gebrauche?
Antwort
Ihre Leistung ist eine auf elektronischem Wege erbrachte sonstige Leistung an Privatpersonen, die grundsätzlich in den USA steuerbar ist. Inwiefern Sie sich dort registrieren lassen müssen, ist nach deren nationalem Recht zu prüfen. Da Sie als Kleinunternehmer i.S. § 19 UStG nicht zum Umsatzsteuerausweis berechtigt sind, müssen Sie die Option „EU company, not subject to VAT“ wählen. Nicht nachvollziehbar bleibt die Tatsache, dass Sie gegenüber einem Drittland Ihre USt-IdNr. angeben müssen, obwohl Sie selbst kein Betreiber einer Online-Plattform sind. Ich empfehle Ihnen deswegen, nochmals sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Shops daraufhin anzusehen.
Sie sind nicht verpflichtet in Deutschland für die genannten Leistungen an Empfänger aus einem Drittland eine Umsatzteuer anzumelden, so dass Sie auch keine Voranmeldung abgeben haben.
Quelle: Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf
März 2019
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