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Dienstleistungen in Deutschland und in Brasilien anbieten: Steuern?

Frage

Ich werde Workshops und Coachings im Bereich „High Performance“ anbieten, das heißt vor allem Zeitmanagement, Überzeugungstaktiken, aktive Stressreduzierung, Leadership etc. und möchte als Freiberufler tätig werden. Ich möchte meine Dienstleistungen sowohl in Deutschland als auch in Brasilien anbieten. Da zwischen Deutschland und Brasilien kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr besteht, stellt sich die Frage der Abgaben für z.B. vergütete Workshops in Brasilien (São Paulo).

Antwort

Wie Sie bereits richtig festgestellt haben, existiert bei der Ertragssteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr. Somit kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Die Umsätze müssen in Deutschland versteuert werden. Ob und wie die Umsätze in Brasilien versteuert werden müssen, kann Ihnen ein brasilianischer Steuerberater beantworten, da wir Sie nur im deutschen Steuerrecht beraten können.

Bei der Umsatzsteuer kommt es unter anderem auf die Art Ihrer Dienstleistungen an, und ob Sie diese an Privatpersonen oder Unternehmer erbringen. Da dies aus Ihrer Frage leider nicht hervor geht, können wir darauf nicht weiter eingehen.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Januar 2017

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