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Baumaterial nach Russland exportieren: Umsatzsteuer?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte Baumaterial in Deutschland kaufen und weiterverkaufen nach Russland. Das Material wird ab Werk des Herstellers mit Ausfuhrbescheinigung nach Russland transportiert. Ich zahle an den Hersteller 19% USt. Bekomme ich die USt mit dem Ausfuhrnachweis vom Finanzamt zurück?

Antwort

Die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei ist, muss mit dem zuständigen Umsatzsteuerfinanzamt geklärt werden.

Grundsätzlich gilt: Die vom Einsender an den Hersteller des Baumaterials gezahlte Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ist von ihm, soweit er umsatzsteuerrechtlich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, als Vorsteuer zu verbuchen. Beim Verkauf des Baumaterials zur Ausfuhr in ein Drittland mit entsprechendem Ausfuhrnachweis ist keine deutsche Umsatzsteuer zu berechnen und der Vorgang als umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung in der Umsatzsteueranmeldung zu verbuchen. Der Saldo aus Vorsteuer und umsatzsteuerfreier Ausfuhrlieferung ergibt dann ein Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt.

Hinweis: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist nur im Falle von Geschäften innerhalb der EU von Bedeutung.

Quelle: Germany Trade & Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
August 2016

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