Frage
Ich bin eine selbständige, umsatzsteuerpflichtige Journalistin und habe nun für ein Schweizer Unternehmen einen Auftrag erledigt. Da mit der Schweiz ein Reverse-Charge-Abkommen besteht, habe ich auf meiner Rechnung keine USt ausgewiesen. Trage ich diesen Rechnungsbetrag bei meiner (derzeit noch monatlich fälligen) USt-Voranmeldung nun in Zeile 41 oder 42 ein? Oder ganz wo anders? Muss ich zudem eine Zusammenfassende Meldung machen - oder nicht, da die Schweiz nicht EU ist?