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Auftraggeber in der Schweiz: Umsatzsteuervoranmeldung?

Frage

Ich bin eine selbständige, umsatzsteuerpflichtige Journalistin und habe nun für ein Schweizer Unternehmen einen Auftrag erledigt. Da mit der Schweiz ein Reverse-Charge-Abkommen besteht, habe ich auf meiner Rechnung keine USt ausgewiesen. Trage ich diesen Rechnungsbetrag bei meiner (derzeit noch monatlich fälligen) USt-Voranmeldung nun in Zeile 41 oder 42 ein? Oder ganz wo anders? Muss ich zudem eine Zusammenfassende Meldung machen - oder nicht, da die Schweiz nicht EU ist?

Antwort

Der Umsatz ist einzutragen in Zeile 52 der USt-Voranmeldung.

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Juni 2013

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