Navigation

Auftraggeber in der Schweiz: Umsatzsteuervoranmeldung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin eine selbständige, umsatzsteuerpflichtige Journalistin und habe nun für ein Schweizer Unternehmen einen Auftrag erledigt. Da mit der Schweiz ein Reverse-Charge-Abkommen besteht, habe ich auf meiner Rechnung keine USt ausgewiesen. Trage ich diesen Rechnungsbetrag bei meiner (derzeit noch monatlich fälligen) USt-Voranmeldung nun in Zeile 41 oder 42 ein? Oder ganz wo anders? Muss ich zudem eine Zusammenfassende Meldung machen - oder nicht, da die Schweiz nicht EU ist?

Antwort

Der Umsatz ist einzutragen in Zeile 52 der USt-Voranmeldung.

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Juni 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben