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Auftraggeber in der Schweiz: Rechnungsstellung?

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Frage

Ich bin freiberuflich tätig im Bereich sonstige Dienstleistungen (z.B. Übersetzungen) und falle unter die Kleinunternehmerregelung. Unter Anderem habe ich einen Kunden in der Schweiz. Ich finde viele widersprüchliche Informationen zum Thema Rechnungsstellung und dem Reverse-Charge-Verfahren. Muss ich bei Dienstleistungen an ein Schweizer Unternehmen als Freiberufler mit Sitz in Deutschland das Reverse-Charge-Verfahren auf Rechnungen ausweisen oder wie auch im Inland auf § 19 UStG hin?

Antwort

Aus dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt lässt sich folgender umsatzsteuerlicher Grundsatz festhalten:
Sonstige Leistungen (Dienstleistungen), die Sie an einen Unternehmer erbringen, sind dort umsatzsteuerbar, wo der Leistungsempfänger (Kunde) seinen Sitz hat.

In Ihrem Fall wäre das in der Schweiz. Es ist daher grundsätzlich zu klären, ob die Kleinunternehmer-Regelung auch in der Schweiz Anwendung findet. U. E. gibt es dort lediglich eine allgemeine Umsatzgrenze ab der man sich in der Schweiz registrieren lassen muss. Am besten geht man auf die Homepage der Schweizer Finanzverwaltung, die sehr hilfreich und einfach zu verstehen ist.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
März 2018

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