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Als Kleinunternehmer Champagner importieren: Umsatzsteuer?

Frage

Ich will Champagner in kleineren Mengen verkaufen. Vertriebswege sind Online Shop und kostenpflichtige Tastings/Seminare. Zu Beginn als "Bezug von Schaumwein aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten zu gewerblichen Zwecken im Einzelfall" anzumelden. D.h. ich zahle beim Einkauf in Frankreich den Preis mit MwSt. Muss ich die MwSt. in Deutschland bei Weiterverkauf dann nochmals draufschlagen?

Antwort

Auch wenn Sie Kleinunternehmer sind, müssen Sie sich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besorgen und diese Ihrem ausländischen Lieferanten mitteilen, da es sich bei Ihren Waren um alkoholische Getränke handelt. In Deutschland müssen Sie den Erwerb der Ware als innergemeinschaftlichen Erwerb (i.g. Erwerb), der nach § 1a i.V.m. § 3d UStG in Deutschland steuerpflichtig ist, anmelden. Sie müssen auf den Erwerb die deutsche Umsatzsteuer entrichten, ohne diese als Vorsteuer gleichzeitig geltend zu machen, da Sie Kleinunternehmer sind. Zusätzlich müssen Sie das Schaumweinsteuergesetz beachten, da Sie auch Schuldner der sogenannten „Sektsteuer“ sind. Hier gilt die Kleinunternehmerregelung nicht. Sie müssen den Bezug des Champagners vorher Ihrem zuständigen Zollamt anzeigen und eine Sicherheit für die Steuer leisten. Einzelheiten können Sie beim Zoll erfragen.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
November 2016

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