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Unternehmenssitz in Spanien: Rechnungsadresse in Deutschland?

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Frage

Eine Supermarktkette in Deutschland will unsere Produkte beziehen, welche wir in Spanien herstellen. In Spanien haben wir bisher auch unseren Firmen-Sitz. Diese Supermarktkette verlangt aber, dass wir eine deutsche Adresse in der Rechnungsstellung aufweisen, d.h. die Rechnungen müssen in Deutschland an den Kunden ausgestellt werden. Können Sie mir bitte hierzu sagen, welche die einfachste, kostengünstigste, unbürokratischste Rechtsform hierzu dienen kann in Deutschland? Es geht eigentlich nur darum, dass der Rechnungssteller deutsch ist.

Antwort

Möglicherweise würde es Ihnen helfen, wenn Sie in das deutsche Handelsregister eine deutsche Zweigniederlassung Ihres ausländischen Unternehmens eintragen lassen würden. Am besten klären Sie vorab mit der Supermarktkette, ob sie damit einverstanden ist. Eine eigens in Deutschland gegründete Gesellschaft wäre als eigenständige Rechtsperson nicht ohne weiteres in der Lage, diejenigen Rechnungen auszustellen, deren Umsatz dem spanischen Unternehmen zugerechnet werden sollen.

Quelle:
Notar Dr. Alexander Grein
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
September 2013

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