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Kleinunternehmen: Warenlieferung aus den Niederlanden?

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Frage

Ich bin Kleinunternehmer und weise keine MwSt aus. Ich habe aber eine Umsatzsteuer-ID-Nr. beim Finanzamt beantragt und bekommen. Nun möchte ich hin und wieder mal Waren aus Holland bestellen und habe dem Händler nur meine deutsche Steuernummer mitgeteilt für die Freischaltung zur Nutzung des Shops. So wie ich es im Bestellstatus sehe, stellt der Händler mir auch die holländischen MwSt in Rechnung. Muss ich nun auch noch was anmelden beim Finanzamt oder kann ich ganz bedenkenlos was bestellen?

Antwort

Grundsätzlich sind Warenlieferungen zwischen Unternehmern als (steuerfreie) innergemeinschaftliche Lieferung in den Niederlanden und in Deutschland als innergemeinschaftlicher Erwerb zu erklären. Bei einem Kleinunternehmer greift diese Regelung grundsätzlich nicht (§ 1a Abs. 3 UStG). Somit muss der niederländische Lieferant die niederländische Umsatzsteuer ausweisen. Eine Deklarierung in Deutschland ist somit grundsätzlich nicht vorzunehmen. Sollten Sie kein Kleinunternehmer mehr sein (wollen), müssen Sie den innergemeinschaftlichen Erwerb erklären.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln

Stand:
August 2019

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