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Kaffee importieren?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte eine Import-Firma gründen und Kaffee aus Kolumbien nach Deutschland einführen. Worauf muss ich als Importeur achten? Wie läuft das mit der Kaffeesteuer?

Antwort

Auskünfte zu Einfuhrverfahren in Deutschland erteilt die Generaldirektion Zoll - Zentrale Auskunft, Postfach 10 07 61, 01077 Dresden. Anfragen zu Rechts- und Fachthemen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: info.gewerblich@zoll.de

Informationen zur Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Staat siehe auch www.zoll.de.

Quelle: Germany Trade & Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Oktober 2016

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