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Unternehmensberatung: Zweigniederlassung in Frankreich gründen?

Frage

Ich bin Inhaberin einer Unternehmensberatung (Einzelunternehmen) und möchte demnächst auch eine solche (als selbständige Zweigniederlassung) in Frankreich gründen. Dazu werde ich meinen Wohnsitz nach Frankreich verlegen. Hat dieser Wohnsitzwechsel zur Folge, dass ich mein Unternehmen in Deutschland schließen muss?

Antwort

Die bloße Verlegung Ihres Wohnsitzes nach Frankreich hat nicht zwingend zur Folge, dass Sie Ihre Unternehmensberatung in Deutschland aufgeben müssen. Wenn Sie in Frankreich eine Zweigniederlassung dieser Beratung eröffnen möchten, müssen Sie die (Haupt)niederlassung in Deutschland ja sogar aufrecht erhalten. Eine andere Frage ist es, ob Sie bestimmte mit der Führung Ihres Unternehmens verbundene Pflichten (dies hängt auch von der Rechtsform ab) von Frankreich aus wahrnehmen können (z.B. Pflichten eines Geschäftsführers, Buchführungspflichten etc.). Nur wenn dies nicht der Fall ist, müssten Sie Ihren Betrieb in Deutschland schließen und können dann auch keine Zweigniederlassung in Frankreich gründen, sondern müssen ggf. dort ein neues Unternehmen gründen.

Quelle:
Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
März 2014

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