Selbständig tätig in Dänemark - Wohnsitz in Deutschland: Steuererklärung?
Frage
Ich möchte mich neben meinem Angestellenverhältnis als Kleinunternehmer (nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 1 UStG) in der Hauswirtschaft selbständig machen. Ein Angebot aus Dänemark hätte ich schon, wo ich selbständig 5 x im Jahr für 5 Tage arbeiten soll. Der Verdienst liegt hier bei 600 Euro in der Woche. Wohnsitz ist in Deutschland. Meine Frage wäre nun: Muss ich die EÜR bei der Einkommensteuererklärung in Deutschlande oder Dänemark machen?
Antwort
Als in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige(r) sind grundsätzlich sämtliche Einkünfte, also auch die ausländischen Einkünfte, in Deutschland zu versteuern. Hier greift das Welteinkommensprinzip.
Laut Ihren Informationen ist davon auszugehen, dass Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit von Deutschland aus ausführen. Somit sind Ihre Einkünfte laut Artikel 7 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Dänemark in Deutschland zu versteuern.
Sollten Sie jedoch eine Betriebsstätte in Dänemark besitzen (dies ist der Fall, falls Sie eine feste Geschäftseinrichtung haben (Art. 5 DBA Dänemark), wären Ihre Einkünfte aus der unternehmerischen Tätigkeit nach Artikel 7 Doppelbesteuerungsabkommen in Dänemark zu versteuern.
Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Mai 2014
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