Reitunterricht in Australien, USA und Kanada anbieten: Voraussetzungen?
Frage
Ich habe die Möglichkeit als Reitlehrerin auch Kurse in Australien, USA und Kanada zu geben. Was muss ich für die Durchführung beachten?
Antwort
Wer als Reitlehrerin in den USA, Kanada und Australien arbeiten möchte, muss zwei Dinge beachten:
- Wird die Deutsche Ausbildung als Reitlehrerin in den USA, Kanada und Australien anerkannt. Hierbei sollte man sich an die Reit- und Fahrverbände in den jeweiligen Ländern wenden.
- Die Tätigkeit als Reitlehrerin in den USA, Kanada und Australien kann ein Arbeits- bzw. ein Aufenthaltsvisum voraussetzen. Hierbei kann sich der Reitlehrer als Sporttrainer um ein Visum bewerben.
Visum USA:
- H-1B Visum für Arbeitnehmer in speziellen Berufen. Dieses Visum wird für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgestellt und kann für weitere drei Jahre verlängert werden. Das Visum kann für einen Sportler, ausgestellt werden, der als Coach oder Trainer für ein US-amerikanisches Unternehmen arbeiten will. In der Regel wird für dieses Visum ein Hochschulabschluss benötigt.
- O-1 Visum für Ausländer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten. Dieses Visum wird für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgestellt. Um sich zu qualifizieren, muss der Trainer zeigen, dass er oder sie nationale oder internationale Anerkennung für Leistung als Coach erreicht hat. Normalerweise ist es nicht genug für einen Trainer außergewöhnlichen Fähigkeit als Sportler zu zeigen, er muss außergewöhnliche Fähigkeit als Trainer zeigen.
- O-2 Visum für Begleiter. Dieses Visum kann für eine Person ausgestellt werden, die die sportliche Leistungsfähigkeit eines Athleten unterstützt, z. B. wie ein Trainer. Dann muss einem Athleten, der die Dienstleistungen des Trainers in Anspruch nimmt, ein O-2 Visum ausgestellt worden sein.
- P-1S Wichtiger unterstützender Arbeitnehmer, also ein Sportler, dem ein P1-Visum ausgestellt wurde. Dieses Visum kann für eine Person, die die sportliche Leistung eines P-1 Visumshalter unterstützt, z.B. wie ein Trainer ausgestellt werden. P-1 Visum wird international anerkannten Athleten ausgestellt. Dieses Visum wird für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ausgestellt. Es ermöglicht international anerkannte Athleten in ihrer Sportart in den USA zu konkurrieren.
- P-3 Visum für kulturell einzigartige Athleten/Q-1 Visum für die Teilnahme an kulturellen Austauschprogrammen. Wenn der Trainer Sportler trainiert und in einer Sportart in seinem Land besonders berühmt ist. Dann kann sich der Trainer manchmal für ein P-3-oder Q-1 Visum qualifizieren, weil er diese Fähigkeiten an amerikanische Teams weitergeben kann. Das P-3 Visa ist für 12 Monate gültig und für weitere 12 Monate erneuerbar. Das Q-1 Visum gilt einmal für 15 Monate.
Weitere Informationen stellt die US-Botschaft in Deutschland auf ihrer Interseite (www)bereit.
Visum Kanada:
In Kanada hängt es vom Einzelfall ab, ob Sportler bzw. Trainer ein Arbeitsvisum benötigen. Im Einzelfall benötigen Sportler und Trainer kein Arbeitsvisum. In jedem Fall haben Sportler und Trainer die Möglichkeit nach zweijähriger Berufserfahrung in Kanada ein sog. Self-Employed Visum zu beantragen und sich als Sportler bzw. Trainer in Kanada selbstständig zu machen. Weitere Informationen bietet die Internetseite der kanadischen Einwanderungsbehörde (www) und die kanadische Botschaft in Wien (www), die auch für die Ausstellung des Visums von deutschen Staatsangehörigen zuständig ist.
Visum Australien:
Informationen zu einem Sportlervisum in Australien können unter folgendem Link (www) erlangt werden.
Quelle:
Germany Trade & Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Oktober 2013
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Für allgemeine Fragen
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