Navigation

Reiseunternehmen in Kanada nach welchem Landesrecht betreiben?

Frage

Wir haben unser Gewerbe als Reiseveranstalter in Kanada angemeldet. Unser Plan ist es Reisen an Kunden aus Deutschland und der EU zu verkaufen. Das kanadische Reiserecht ist jedoch sehr verschieden vom deutschen und in vielen Bereichen lascher. Zudem gibt es einige Versicherungen in Kanada nicht, die in Deutschland für Reiseveranstalter verpflichtend sind und Kunden schützen. Z.B. würden wir gerne Reisepreissicherungsscheine für unsere Kunden ausstellen, aber hier gibt es keine Versicherung, die diese ausstellt. Nun fürchten wir, dass europäische Kunden unser Business meiden könnten, da wir europäische Standards nicht immer erfüllen können. Wäre es daher denkbar, dass wir eine Zweigstelle in Deutschland eröffnen? Würde es genügen eine Adresse anzugeben, wo zwar niemand arbeitet, aber Post angenommen werden kann? So wäre es für uns möglich, die nötigen Versicherungen abzuschließen und unsere AGB für europäische Kunden am deutschen Recht zu orientieren.

Antwort

Sie teilen mit, dass Sie als mindestens zwei Personen - weil Sie „wir“ schreiben - ein Reiseunternehmen in Kanada nach kanadischem Recht betreiben. Außerdem möchten Sie in Deutschland das Reisegewerbe betreiben, um an deutsche Kunden Reisen nach Kanada zu verkaufen, wie Sie schreiben.

Dazu ist es sicher sinnvoll, ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, das alle gesetzlichen Anforderungen nach deutschem Recht erfüllt, so dass Ihre deutschen und europäischen Kunden die Vertragspartner von einem deutschen Reiseveranstalter werden und Reiseverträge nach dem deutschen Reiserecht abschließen können und deswegen Vertrauen zu Ihrem Angebot haben werden. Da die Anforderungen an das Betreiben eines deutschen Reiseunternehmens hoch sind, genügt sicher nicht eine virtuell betriebene Postanschrift in Deutschland, insbesondere auch weil es dann in Deutschland keinen Geschäftsbetrieb, keine Verwaltung und keine Ansprechpartner gibt, an die sich die Kunden wenden können. Auch ermöglicht eine virtuelle Briefkastenadresse keine ladungsfähige Anschrift in Deutschland, die Sie als Betreiber eines deutschen Reiseunternehmens brauchen.

Möglich wäre es beispielsweise, eine deutsche GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen mit Sitz in Deutschland und angestelltem Geschäftsführer in Deutschland, der einen Geschäftsraum anmietet und die Geschäfte für Deutschland nach deutschem Recht führt. Meine Empfehlung wäre, dass Sie sich an eine auf kanadisches und deutsches Reiserecht spezialisierte Großkanzlei wenden, die Sie berät, mit welcher internationalrechtlichen Konstruktion an Gesellschaften (Personengesellschaften oder juristischen Personen) Sie jeweils welchem Kundenkreis welche Reisen nach welchem Reiserecht mit welchen Gewährleistungen und mit welchen Haftungsausschlüssen und welchen Versicherungen anbieten. Ob dabei eine Kooperation von zwei selbständigen, rechtlich voneinander unabhängigen Unternehmen - dem Unternehmen in Deutschland und dem Unternehmen in Kanada - besser ist als eine Konzernstruktur - Muttergesellschaft in Kanada und Tochtergesellschaft in Deutschland, sollte ebenso wie alle steuerrechtlichen Themen gründlich bezogen auf Ihren konkreten Einzelfall geprüft werden, damit die für Ihre Ziele optimale Gestaltung gefunden werden kann.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Oktober 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben