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Gründung in Portugal: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und arbeite zurzeit angestellt. Ich bin Logopädin und möchte ein Therapiezentrum für deutsche Familien in Portugal eröffnen. Erhält man für dieses Vorhaben eine Förderung?

Antwort

Für eine reine Auslandsfinanzierung ohne Bezug zur inländischen Wirtschaft bietet der Bund keine Förderprodukte an. Bei Vorhaben im Ausland können deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, die in Deutschland selbständig sind, z.B. die Förderprogramme der KfW Bankengruppe (www.kfw.de) nutzen.

Als Ansprechpartner für Informationen zur Gründung eines Unternehmens in Portugal kann ich Ihnen die Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer / Câmara de Comércio e Indústria Luso-Alema (www.ccila-portugal.com) und Germany Trade & Invest (www.gtai.de) empfehlen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Tel.: 030-340 60 65 60

April 2018

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