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Gründung in Istanbul: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich beabsichtige eine Firma zusammen mit einem Partner aus der Türkei zu gründen. Der Firmensitz soll Istanbul sein. Bitte informieren Sie mich unverbindlich und kostenlos über Fördermöglichleiten hierzu.

Antwort

Es gibt viele verschiedene Förderprogramme für Existenzgründer und bestehende Unternehmen. Eine Förderung erfolgt aber in der Regel nur, wenn der Unternehmenssitz sich in Deutschland befindet. Sowohl Germany Trade & Invest (www.gtai.de (www)) als auch die Auslandshandelskammer in der Türkei (www.dtr-ihk.de (www)) beraten deutsche Unternehmer, wenn diese im Ausland ein Unternehmen gründen. Gegebenenfalls können Ihnen diese Ansprechpartner etwas zu den Fördermöglichkeiten in der Türkei sagen.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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