Navigation

Gründung in Estland: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte gern eine Firma in Estland gründen und dafür auch später meinen Wohnsitz nach Estland verlagern. Ich bin Deutsche und behalte meine Staatsbürgerschaft. Gibt es Fördermöglichkeiten auch für Deutsche in der EU? Und wenn ja - welche? Gilt der Gründerzuschuss auch für mich? Ich bin derzeit arbeitslos gemeldet.

Antwort

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Gefördert wird nur die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Geltungsbereich des SGB III also die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen.

Voraussetzung für die Förderprogramme, die wir Ihnen benennen können, ist ein Unternehmenssitz in Deutschland.

Zur Gründung eines Unternehmens in Estland können wir Ihnen als Ansprechpartner die Deutsch-Baltische Handelskammer benennen. Informationen erhalten Sie auch bei Germany Trade & Invest (GTAI) und auf dem Außenwirtschaftsportal iXPOS.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben