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Gründung in Deutschland – Firmenadresse in England?

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Frage

Kann ein deutscher Bürger eine Firma in Deutschland mit einer Adresse in England gründen?

Antwort

Wird eine Firma gegründet, die im Handelsregister eingetragen werden soll, so muss im Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift angegeben werden. Unter dieser Anschrift können der Firma wirksam Schreiben zugestellt werden.

Denkbar ist, dass der Satzungssitz der Gesellschaft und der effektive Verwaltungssitz der Gesellschaft auseinander fallen. Der Satzungssitz ebenso wie die inländische Geschäftsanschrift muss in Deutschland sein. Der Verwaltungssitz kann hiervon abweichen, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, VVaA) handelt. Hier kann der Verwaltungssitz auch im Ausland liegen.

Anderes gilt bei Personengesellschaften (OHG und KG). Hier müssen der (effektive) Verwaltungssitz und die inländische Geschäftsanschrift grundsätzlich gleich sein.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Mai 2016

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