Navigation

Gründen in Spanien: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe und arbeite seit Februar 2016 auf Mallorca. Ich bin weiterhin in Deutschland gemeldet. Ich möchte mich als Personal Trainerin in meinem Wohnort in Spanien selbständig machen und suche nach einem Förderprogramm, welches ich für meine Existenzgründung nutzen kann. Können Sie mir hierbei behilflich sein?

Antwort

Eine Förderung ist aber nur möglich, wenn sich der Unternehmenssitz in Deutschland befindet. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, bei einer Unternehmensgründung in Spanien ein spanisches Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Als Ansprechpartner empfehle ich Ihnen die Deutsche Handelskammer für Spanien (www.ahk.de)

Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben