Antwort
Grundlegende Rechtsinformationen zum spanischen Recht finden Sie im Internetportal www.portal21.de/spanien (www) sowie in der GTAI-Publikation "Recht kompakt Spanien", die kostenlos nach Registrierung abrufbar ist.
www.eugo.es (www) ist das zentrale Portal für die Einheitlichen Ansprechpartner in Spanien. Sie können sich dort über Unternehmensgründungen und die Erbringung von Dienstleistungen informieren. Die einzelnen Schritte sind recht detailliert aufgeführt. Die Informationen liegen auf Spanisch und Englisch vor.
Für die Beantwortung der Frage, wo Sie letztlich Steuern zahlen müssen, müssten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Sind Sie in Deutschland unbeschränkt gemäß § 1 EStG steuerpflichtig? Das ist dann der Fall, wenn Sie u.a. Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Was unter Wohnsitz zu verstehen ist, ist in § 8 AO geregelt.
- Haben Sie während Ihrer Zeit in Spanien keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist allein spanisches Recht einschlägig.
- Haben Sie während Ihrer Zeit in Spanien weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland, kommt das zwischen Deutschland und Spanien geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 3.2.2011, abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen, zur Anwendung. Dieses regelt in Abhängigkeit der verschiedenen Steuerarten, ob Deutschland oder Spanien das Besteuerungsrecht zusteht. Zu klären wären eventuelle Folgen in Deutschland wie Progressionsvorbehalt, Anrechnungsmethode oder Freistellungsmethode. Im DBA dürften die Artikel 3, 4, 7, 20 und 22 sowie der Hinweis II. im Protokoll zum DBA von besonderer Relevanz sein.
Soweit Sie von "Hauptaufenthaltsregel" sprechen, vermute ich, dass Sie eine Regelung wie Artikel 14 DBA - die sogenannte 183-Tage-Regelung - im Hinterkopf haben. Artikel 14 ist hier ausdrücklich nur für Einkünfte aus unselbständigen Einkünften erwähnt. Im spanischen Einkommensteuergesetz, Gesetz Nr. 35/2006 vom 28.11.2006 (Ley 35/2006 del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas), genauer gesagt in den Artikeln 8 und 9, findet sich auch eine solche Regel. Außerdem möchte ich Sie im Einkommensteuergesetz auf Artikel 93 aufmerksam machen, der sich mit der Besteuerung Nichtansässiger befasst.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen spanischen Steuern untergliedert nach Adressenkreis finden Sie auf einer Übersichtsseite der spanischen Finanzbehörden (Agencia Tributaria).
Das spanische Finanzministerium hat auf seinem Internetauftritt die steuerrechtlichen Gesetzestexte zu den einzelnen Steuerarten zusammengestellt.
Darüber hinaus möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen:
- Von Interesse dürfte für Sie das Gesetz Nr. 20/2007 vom 11.7.2007 (Ley 20/2007 del Estatuto del trabajo autónomo), das die rechtliche Stellung von Selbständigen regelt, sein.
- Jeder Staat entscheidet grundsätzlich selbst, ob und unter welchen Voraussetzungen sein Sozialversicherungsrecht zur Anwendung kommt. Das kann bei grenzüberschreitenden Fällen schlimmstenfalls dazu führen, dass Sie in mehreren Staaten gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen.
Um dieses Hindernis für grenzüberschreitendes Tätigwerden innerhalb der EU aus dem Weg zu räumen, hat das Europäische Parlament und der Europäische Rat u.a. die Verordnung (EG) 883/2004 erlassen. Diese dient der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (wozu auch die Krankenversicherung zählt). Grundlegende Informationen zur Verordnung (EG) 883/2004 enthält der gtai-Artikel "Welches nationale Sozialversicherungsrecht ist bei Tätigkeiten in der EU, im EWR und in der Schweiz anwendbar? Teil 1 - Grundprinzipien und Anwendungsbereich des EU-Rechts". Da die Verordnung (EG) 883/2004 in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, kann für die Beantwortung Ihrer Frage meines Erachtens in diesen Gesetzestext geschaut werden.
Nach Artikel 11 Absatz 3 lit. a besteht die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich in dem Staat, wo die unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit ausgeführt wird. Dabei ist unerheblich, dass er in einem anderen Mitgliedstaat wohnt. Dies ist Ausdruck des im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich geltenden Tätigkeitsortsprinzips. Informationen zur spanischen Sozialversicherung finden Sie auf der Internetseite des spanischen Arbeitsministeriums. Kontaktdaten finden Sie hier. Im Zusammenhang mit der spanischen Sozialversicherung ist ein Verweis auf die Artikel 23-26 des o.g. Gesetzes Nr. 20/2007 erforderlich.
Besonderheiten ergeben sich, wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig für mehrere Arbeitnehmer und/oder in mehreren Ländern beschäftigt ist oder wenn der Selbständige in mehreren Ländern gleichzeitig beschäftigt ist. Aber dieser Fall scheint mir nach Ihren Ausführungen nicht vorzuliegen. Nähere Erläuterungen zu diesen Sonderkonstellationen bietet Ihnen der gtai-Artikel "Welches nationale Sozialversicherungsrecht ist bei Tätigkeiten in der EU, im EWR und in der Schweiz anwendbar? Teil 2 - Antwort laut EU-Recht / Systematik der EU-Verordnungen zur Zuordnung bei unselbständiger und/oder selbständiger Tätigkeit".
Darüber hinaus ergeben sich Besonderheiten, wenn der Arbeitnehmer oder Selbständige in den anderen Mitgliedstaat im Rahmen einer Entsendung tätig wird. Aber auch dieser Fall scheint mir nach Ihren Ausführungen nicht vorzuliegen. Nähere Informationen zum Themenkomplex Sozialversicherungsrecht und Entsendung bieten Ihnen der gtai-Artikel "Welches nationale Sozialversicherungsrecht ist bei Tätigkeiten in der EU, im EWR und in der Schweiz anwendbar? Teil 3 - Entsendung eines Arbeitnehmers oder vorübergehende Tätigkeit eines Selbständigen".
Die Broschüre der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) informiert in einer Broschüre zum Thema "Arbeiten in Spanien Informationen zur Sozialversicherung unter Berücksichtigung der EG-Verordnung 883/04".
- Ausländer benötigen für Verwaltungsgänge eine sog. Ausländeridentifizierungsnummer (Número de Identidad de Extranjero (NIE)). Weitere Informationen zur NIE finden Sie auf der Seite des spanischen Innenministeriums.
- Schließlich erlaube ich mir den allgemeinen Hinweis, dass in Spanien etliche Berufe im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) reglementiert sind. Das bedeutet, dass sie besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen sind. Eine Liste mit reglementierten Berufen in Spanien enthält eine Internet-Datenbank der Europäischen Kommission.
Quelle: Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Internet: www.gtai.de (www)
August 2013