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Finanzierung für Vorhaben im Ausland?

Frage

Gibt es Möglichkeiten ein Geschäftsprojekt für Westafrika / Togo zu finanzieren?

Antwort

Natürliche Personen, die ein Unternehmen im Ausland gründen, sind nicht antragsberechtigt.

Für eine reine Auslandsfinanzierung ohne Bezug zur inländischen Wirtschaft bieten wir keine Förderprodukte an.

Bei Vorhaben im Ausland können deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, die in Deutschland selbstständig sind, z.B. im „ERP-Gründerkredit - Universell“ einen Antrag stellen.

Zusätzlich antragsberechtigt sind Tochtergesellschaften der genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei), Fax: 0228 831-9500
November 2016

Tipps der Redaktion:

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