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Bed & Breakfast in Dänemark eröffnen: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte ein Bed & Breakfast in Dänemark eröffnen. Gibt es hierfür eventuell eine Förderung und welche rechtlichen Vorschriften müsste ich beachten?

Antwort

Gefördert werden in Deutschland Existenzgründungen und Unternehmen, die Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben. Sie können sich natürlich in Dänemark erkundigen, ob Sie für Ihre Unternehmensgründung dänische Förderprogramme in Anspruch nehmen können. Als Ansrechpartnerin bzw. als Ansprechpartner für Ihre Gründung in Dänemark empfehlen wir Ihnen die Deutsch-Dänische Handelskammer.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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August 2020

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