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Auftragsabwicklung in Italien: Gewerbeanmeldung in Italien?

Frage

Ich plane, mich ab Februar 2015 unter Zuhilfenahme des Gründungszuschusses in Deutschland im Bereich Online-Marketing (Beratung und Dienstleistung) selbständig zu machen. Nun habe ich eine Auftragsanfrage für 3-6 Monate für ein Unternehmen mit Sitz in Italien erhalten, für welches ich auf selbständiger Basis - jedoch vor Ort in Italien - tätig sein könnte. Kann ich hier ganz regulär eine deutsche Rechnung stellen? Oder müsste ich, da ich mehrere Monate in Italien vor Ort bin, hier auch noch eine Gewerbeanmeldung vollziehen?

Antwort

Der Sitz Ihres Unternehmens ist in Deutschland. Er verlagert sich nicht allein deshalb nach Italien, weil Sie dort einen größeren Auftrag durchführen. Eine Gewerbeanmeldung in Italien ist deshalb nicht erforderlich. Evtl. sind Sie jedoch verpflichtet, sich umsatzsteuerlich in Italien registrieren zu lassen. Dies ist der Fall, wenn Sie Schuldner von in Italien umsatzsteuerpflichtigen Leistungen sind. Die Steuerschuld geht jedoch auf den Empfänger über, wenn dieser in Italien umsatzsteuerrechtlich registriert ist. Ebenfalls keine Pflicht zur Registrierung besteht, wenn Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler maximal 30.000 Euro Jahresumsatz in Italien erzielen.

Quelle: Germany Trade & Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Dezember 2014

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