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Unternehmensgründung im Ausland: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte in Montenegro Seminare und Deutschkurse anbieten. Kann ich dafür mit Existenzgründungförderung und Darlehen rechnen? Ich benötige ein Startkapital von ca. 230.000 Euro.

Antwort

Natürliche Personen, die ein Unternehmen im Ausland gründen, sind nicht antragsberechtigt.
Für eine reine Auslandsfinanzierung ohne Bezug zur inländischen Wirtschaft bieten wir keine Förderprodukte an.

Bei Vorhaben im Ausland können deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, die in Deutschland selbstständig sind, im „ERP-Gründerkredit - Universell“ einen Antrag stellen.

Quelle: KfW Infocenter
KfW Bankengruppe
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Februar 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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