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Waren nach Österreich versenden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Kleinunternehmerin und weise keine MwSt aus mit einem Online-Shop für Bastel- und Handarbeitsmaterialien. Nun würde ich gerne ab nächstem Jahr auch nach Österreich versenden. Was muss man außer der Verpackungsverordnung, die auch in Österreich anfällt, noch beachten?

Antwort

Aufgrund des geplanten grenzüberschreitenden Handels ab nächstem Jahr raten wir Ihnen auf jeden Fall sich mit Ihrem/einem Steuerberater und/oder dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen, welche Ihnen die für Sie gültige Regelung erläutern und Hinweise zur zukünftigen Rechnungsstellung geben können.

Für eine erste Einschätzung gehen wir aufgrund Ihrer Fragestellung davon aus, dass Sie eine Kleinunternehmerin nach § 19 UStG sind und Ihre Artikel an Privatpersonen in Österreich verkaufen.

Sollte dies der Fall sein, weisen Sie auch dann keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen aus. Denn nach dem Ursprungslandprinzip sind diese Lieferungen im Inland steuerpflichtig > unabhängig davon, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben wird.

Folglich kann der Erwerber in einem anderen Mitgliedstaat der EU keinen innergemeinschaftlichen Erwerb bewirkt haben, eine Anmeldung dieser Umsätze in der zusammenfassenden Meldung durch den Kleinunternehmer ist ebenfalls nicht erforderlich.

Für weitere ggf. anfallende Vorschriften empfehlen wir Ihnen, den Kontakt mit ihrer zuständigen IHK (Bereich Außenhandel) aufzunehmen.

Grundsätzliche Informationen können Sie dem folgenden Link der IHK in München entnehmen: https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Anhänge-International/oesterreich-ahk-leitfaden-versandhandel-01.07.2014.pdf

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Oktober 2017

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