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Online-Shop: digitale Güter EU-weit anbieten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe ein Kleingewerbe gegründet mit dem ich in meinem eigenen Shop digitale Güter per Download verkaufe. Nun möchte ich diese auch innerhalb der EU anbieten. Darf ich das? Muss ich da Besonderheiten beachten?

Antwort

Dass Sie digitale Güter per Download in der EU anbieten, ist grundsätzlich erlaubt. Sie müssen aber die Rechtsordnung jedes einzelnen Landes beachten, in den Sie Ihre digitalen Güter anbieten. Das Recht innerhalb der EU ist zwar an vielen Stellen harmonisiert, aber leider nicht an allen.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Stand:
Februar 2019

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