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Online-Shop: Verkauf außerhalb der EU

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich betreibe momentan ein Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung (besitze auch eine USt-IDNr.). Momentan verkaufe ich Computer etc. online über einen Webshop und Markplätzen nur in Deutschland. Nun möchte ich aber zusätzlich Neu-/Gebraucht-Werkzeuge, Elektrowerkzeuge, Maschinen und Kfz-Ersatzteile an Unternehmen in ein Nicht-EU-Land verkaufen.

Folgende Fragen hätte ich:

  • Ist es richtig, dass Verkäufe in Nicht-EU-Länder umsatzsteuerfrei sind? Also keine MwSt auf die Rechnung? Bin ja eh Kleinunternehmer - also darf ich gar keine MwSt verlangen?
  • Kann ich mir die MwSt von meinen Lieferanten/Großhändler zurückholen, wenn ich die Produkte ins Ausland verkaufe?
  • Brauche ich irgendwelche Genehmigungen um Neu-/Gebraucht-Werkzeuge, Elektrowerkzeuge, Maschinen und Kfz-Ersatzteile an Unternehmen in ein Nicht-EU-Land zu verkaufen? Oder um die Produkte hier einzukaufen? Oder muss ich sogar evtl. weitere Tätigkeiten in meine Gewerbeanmeldung eintragen lassen?
  • Was muss ich bei der Ausfuhr/Lieferung beachten? Reicht eine Rechnung mit Stempel vom Zoll als Ausfuhrbeleg aus? Ich würde eventuell die Produkte durch Bekannte oder selber liefern!

Antwort

Bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU ist das zollrechtliche Ausfuhrverfahren vorgeschrieben. Einzelheiten hierzu siehe Internetseite der deutschen Zollverwaltung (www). Für die Ausfuhr per Post (www) sind einige Details zu beachten. Außenwirtschaftsrechtlich können Waren Beschränkungen (www) unterliegen. Diese können je nach Ware und Bestimmungsland unterschiedlich sein. (Siehe auch weitere Einzelheiten zu den Beschränkungen (www).)

Einzelheiten bitte mit dem für Sie zuständigen Zollamt klären.

Umsatzsteuerfrei sind Lieferungen in Nicht-EU-Länder nur, wenn sie die Voraussetzungen für eine Ausfuhrlieferung nach dem Umsatzsteuergesetz erfüllen. Wie die Kleinunternehmerregelung hier greift, vermag ich nicht zu sagen. Einzelheiten hierzu bitte mit dem zuständigen Umsatzsteuerfinanzamt bzw. Steuerberater klären.

Quelle: Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
März 2013

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