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"Import von" und "Re-Export nach" Nicht-EU/Drittländer?

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Frage

Könnte ich Sie bitte vielleicht fragen, was als "Import von" und "Re-Export nach" Nicht-EU/Drittländer gilt? Z.B. wenn wir als deutsches Unternehmen Produkte aus Drittländern erst nach Deutschland importieren und dann in ein Drittland verkaufen, gilt es dann als Export aus Deutschland oder als Export aus dem ersten Drittland? Und wie würde es sein, wenn wir die Lieferung direkt aus Drittland A nach Drittland B machen?

Antwort

Aus zollrechtlicher Sicht bedeutet "Re-Export", dass eine Ware zunächst aus einem Drittland eingeführt und dann wieder in ein anderes Drittland ausgeführt wird.

Beispiel: Pkw wird aus den USA in Deutschland eingeführt (= Einfuhr in D) und anschließend in die Schweiz ausgeführt. Der Ausfuhrvorgang in die Schweiz ist in diesem Fall ein Re-Export aus D.

Wird eine Ware von Land A direkt nach Land B eingeführt, handelt es sich aus Sicht von Land A um eine Ausfuhr und aus Sicht von Land B um eine Einfuhr. Da die Ware in diesem Fall nicht in das deutsche Zollgebiet gelangt, ist zollrechtlich nicht zu veranlassen (weder Ein-, noch Ausfuhr).

Quelle: Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
August 2016

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