Frage
Ich möchte gerne als Kleinunternehmer einen Onlineshop führen. Sind bei Verkauf in das EU-Ausland bestimmte Aspekte wie Mehrwertsteuer oder Zolltarifnummer zu beachten?
Ich möchte gerne als Kleinunternehmer einen Onlineshop führen. Sind bei Verkauf in das EU-Ausland bestimmte Aspekte wie Mehrwertsteuer oder Zolltarifnummer zu beachten?
Laut der Kleinunternehmerregelung sind Sie bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro p.a. (und max. 50.000 Euro im laufenden Jahr) von Regelbesteuerung befreit (siehe Kleinunternehmerregelung). Erwirtschaften Sie Umsätze darüber hinaus, müssen Sie am Ende jeden Monats oder Quartals eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Am Ende des Jahres reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Finanzamt aus. Als Kleinunternehmer verweisen Sie in Ihren Rechnungen darauf, dass diese gem. § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer enthalten – dieser Verweis ist zwingend auf Ihren Rechnungen aufzuführen! Daran ändert sich auch bei Lieferungen innerhalb des Gemeinschaftsgebiets (EU) oder in Drittländer nichts. Lieferungen in Drittländer sind nach § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG ohnehin steuerfreie Ausfuhrlieferungen.
Wir empfehlen Ihnen, den Nachweis über sämtliche Ausfuhrlieferung zu führen: z.B. durch Empfangsbestätigung des EU-Unternehmers oder durch Zoll- bzw. Speditionspapiere.
Als Export-/Importunternehmen benötigen Sie für die Abwicklung Ihrer Außenhandelsgeschäfte eine Zolltarifnummer (auch Warennummer oder HS-Code genannt). Die Ermittlung der Zolltarifnummer nennt man Tarifierung oder Einreihung der Ware in den Zolltarif der Europäischen Union. Auch als Kleinunternehmer sind Sie von der Pflicht dieser Nummer nicht befreit.
Nicht zu verwechseln ist die Zolltarifnummer mit der EORI-Nummer. Diese dient der Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten in der gesamten Europäischen Union. Sofern Ihr Unternehmen noch über keine EORI-Nummer verfügt, sollten Sie diese rechtzeitig vor der ersten Abgabe einer Zollanmeldung oder einer summarischen Ein- oder Ausgangsanmeldung beantragen.
Vor Ihrem Vorhaben sollten Sie sich bei Ihrem Steuerberater und Rechtsanwalt über weitere Rechte und Pflichten informieren.
Quelle:
German Drechsler
Unternehmensberatung
Stand:
Juli 2022