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Export-Gewerbe: Anmeldung?

Frage

Ich beabsichtige in naher Zukunft eine Existenzgründung. Der Schwerpunkt soll dabei im Außenhandel liegen (Export). Gern würde ich diesbezüglich in Erfahrung bringen wollen, welches Gewerbe ich dafür anmelden muss? Weiter interessiert mich, wo die Anmeldung eines Gewerbes am ehesten Sinn ergibt - hier in Deutschland oder jedoch im Einfuhrland (eine Doppelstaatsbürgerschaft liegt vor). Können Sie mir sagen, wo ich die Möglichkeit bekäme, mich persönlich vorzustellen und mir etwaige Informationen einholen kann? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus recht herzlich.

Antwort

Die Abwicklung von Exporten wird zunehmend reguliert, kontrolliert und elektronisiert - und dadurch komplizierter. Ständige Neuerungen und Verschärfungen der Verfahren erfordern ständige Lernbereitschaft der damit betrauten Mitarbeiter. Gleichzeitig wächst auch die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen im Exportbereich.

Generell fällt Ihr Gründungsvorhaben in den Bereich der Industrie- und Handelskammern - d.h. in den gewerblichen Bereich. Die Anmeldung erfolgt bei einem Einzelunternehmen entweder über die zuständige Behörde (Gewerbeamt) oder in einigen Bundesländern auch über die Industrie- und Handelskammer. Bei einer juristischen Person (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, OHG) erfolgt die Anmeldung im Rahmen der notariellen Eintragung im Handelsregister.

Anzumelden wäre ein Handelsunternehmen, welches sich entweder auf eine spezielle Warengruppe beschränkt oder den Unternehmenszweck möglichst offenhält, um sein Warenportfolio ständig erweitern zu können.

Die Frage nach dem idealen Standort (hier in Deutschland oder im Einfuhrland) hängt von vielen Details ab:

  • von möglichen Zollbeschränkungen (Nichtpräferenzieller Ursprung, Ursprungszeugnis, Zollpräferenzabkommen der EU, Ursprungsregeln) bzw. zollrechtlichen Abwicklungen von Ausfuhrgeschäften, dem Außenwirtschaftsverkehr, Exportkontrollregelungen, Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen, Exportabwicklung, Versandverfahren innerhalb der EU, Umsatzsteuer im Binnenmarkt
  • von Investitions- und Gründungsfördermaßnahmen des jeweiligen Standortes
  • vom Markt - d.h. welche Märkte (Zielgruppen, Wettbewerb) sind relevant?
  • von notwendigen Geschäftspartnern und der gesamten (Vertriebs-)Organisation
  • von den jeweiligen Personalkosten usw.

Orientierung bekommt man bei den Außenhandelskammern, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Germany Trade & Invest, Zoll und natürlich bei der lokalen Industrie- und Handelskammer.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
November 2017

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