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Wanderreisen in Frankreich, Schweiz und Italien anbieten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich als Veranstalter von Wanderreisen selbständig machen, d.h. als Reiseveranstalter, der mehrtägige Hüttenwanderungen in Frankreich, Schweiz und Italien anbietet. Ich habe bereits versucht mich zu informieren, welche Gesetze in diesem Bereich in den verschiedenen Ländern gelten und ob Ausbildungspflichten in diesem Bereich existieren. Das Problem ist, dass ich die richtigen Gesetze der verschiedenen Länder nicht finde und jeder Kanton/Provinz/ ... das scheinbar anders regelt. Können Sie mir helfen, die richtigen rechtlichen Grundlagen für Frankreich (Haute Savoie), Schweiz (Wallis und Berner Land) und Italien (Südtirol, Trento) zu finden, damit ich auf der sicheren Seite bin?

Antwort

Bezüglich Ihrer Anfrage rechtlicher Voraussetzungen für die Durchführung von Wanderreisen gilt für die Schweiz Folgendes:
Je nachdem, wie sie Ihre Wanderreisen gestalten, benötigen die Führer ab dem 1.1.2014 hierfür bundesweit eine Bewilligung. Näheres kann dem Text der Verordnung entnommen werden (siehe Link). Dies gilt nicht für Personen, die für diese Tätigkeit bereits über eine behördliche Zulassung eines EU-Staates verfügen. Führen sie darüber hinaus diese Tätigkeit nicht mehr als 10 Tage innerhalb eines Kalenderjahres durch und nutzen auch keine schweizerische Betriebsstätte, besteht für diese Personen auch keine Meldepflicht. Neben der Zulassungspflicht enthält die Verordnung Versicherungs- und Informationspflichten:
www.news.admin.ch (www).
Darüber hinaus gibt es für das Bergführerwesen weitere kantonale Vorschriften.

Bezüglich Südtirol ist nur die Berg- und Skiführerverordnung der Provinz Bozen bekannt:
http://pubsrv.provinz.bz.it (www).

Quelle: Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Februar 2013

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