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Gewerbe in verschiedenen EU-Ländern betreiben?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Darf man zwei Klein- bzw. Nebengewerbe in zwei verschiedenen EU-Ländern betreiben? 1. Hauptwohnsitz in Österreich, freies Kunsthandwerk. 2. Nebenwohnsitz in Deutschland als Tätowiererin. Ist das möglich und spielt dabei der Neben/- oder Hauptwohnsitz überhaupt eine Rolle?

Antwort

Sie können in Deutschland gewerblich als Tätowiererin tätig sein, wenn Sie alle Vorschriften, die dazu in Deutschland gelten, beachten, insbesondere, wenn Sie das Gewerbe korrekt mit einer Meldeadresse für Ihr Gewerbe in Deutschland anmelden und alle in Deutschland erzielten Einkünfte als Tätowiererin in Deutschland versteuern. Wie die Rechtslage an Ihrem Hauptwohnsitz in Österreich ist und welche Sonderbestimmungen gegebenenfalls im Steuerrecht zum Tragen kommen können, kann sicher eine auf deutsches Recht und auf österreichisches Recht spezialisierte Anwalts- und Steuerberaterkanzlei passend zu Ihrer individuellen Situation recherchieren und Sie auch dazu beraten, was die optimale Rechtsgestaltung sein dürfte, zumal auch zu berücksichtigen sein wird, was Sie in welcher Rechtsform in welchem Land hauptberuflich arbeiten.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Januar 2018

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