Navigation

Spanische SL im deutschen Handelsregister eintragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte meine spanische SL im deutschen Handelsregister eintragen. Kennen Sie seriöse Firmen, die so einen Dienst anbieten?

Antwort

Als Notar ist es mir aus standesrechtlichen Gründen nicht möglich Empfehlungen für bestimmte Berater auszusprechen.

Wenden Sie sich für Ihr Anliegen an einen Notar in Spanien und einen Notar Deutschland. In beiden Ländern erfolgen die maßgeblichen Beurkundungen unter Beachtung der jeweils nationalen Rechtsvorschriften für den Formwechsel. Da die Gesellschaft ihren Sitz nach Deutschland verlegen soll, sollte sowohl die spanische als auch die in Deutschland zu errichtende Urkunde in der deutschen Sprache errichtet wird. Dies ist nicht zwingend, erleichtert allerdings die Abwicklung in Deutschland, da die Gerichtssprache Deutsch ist.

Bevor die Sitzverlegung erfolgt, sollten Sie durch Ihre spanischen und deutschen Steuerberater die steuerlichen Auswirkungen der Sitzverlegung klären lassen.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
September 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben