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Spanische SL im deutschen Handelsregister eintragen?

Frage

Ich möchte meine spanische SL im deutschen Handelsregister eintragen. Kennen Sie seriöse Firmen, die so einen Dienst anbieten?

Antwort

Als Notar ist es mir aus standesrechtlichen Gründen nicht möglich Empfehlungen für bestimmte Berater auszusprechen.

Wenden Sie sich für Ihr Anliegen an einen Notar in Spanien und einen Notar Deutschland. In beiden Ländern erfolgen die maßgeblichen Beurkundungen unter Beachtung der jeweils nationalen Rechtsvorschriften für den Formwechsel. Da die Gesellschaft ihren Sitz nach Deutschland verlegen soll, sollte sowohl die spanische als auch die in Deutschland zu errichtende Urkunde in der deutschen Sprache errichtet wird. Dies ist nicht zwingend, erleichtert allerdings die Abwicklung in Deutschland, da die Gerichtssprache Deutsch ist.

Bevor die Sitzverlegung erfolgt, sollten Sie durch Ihre spanischen und deutschen Steuerberater die steuerlichen Auswirkungen der Sitzverlegung klären lassen.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
September 2014

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