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Registering an US-based LLC in Germany?

Frage

I was wondering what the process is for registering an existing US-based LLC in Germany.

Antwort

Ein ausländisches Unternehmen kann in Deutschland eine Zweigniederlassung errichten. Die Zweigniederlassung wird im Handelsregister eingetragen.

Bei der Anmeldung muss ein Nachweis geführt werden, dass das ausländische Unternehmen existiert und von wem es vertreten wird. Die Echtheit der dazu vorzulegenden Urkunden ist durch Legalisation bzw. Apostille nachzuweisen. Fremdsprachige Urkunden sind zu übersetzen.

In der Anmeldung müssen angegeben werden:

  • die Firma der Zweigniederlassung der ausländischen Gesellschaft,
  • die Firma und die Rechtsform der ausländischen Gesellschaft,
  • die Höhe des Stammkapitals der ausländischen Gesellschaft,
  • Angaben darüber, ob die Dauer der Gesellschaft satzungsgemäß zeitlich beschränkt ist,
  • der Unternehmensgegenstand der Zweigniederlassung,
  • die inländische Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung,
  • die abstrakten Vertretungsregelungen bei der ausländischen Gesellschaft,
  • die Angabe, wer im Einzelnen die ausländische Gesellschaft vertritt,
  • die Versicherung der Vertreter der Gesellschaft, nicht einschlägig vorbestraft zu sein sowie keinem Berufs- oder Gewerbeverbot zu unterliegen,
  • ggf. die Angabe, ob die Zweigniederlassung einen ständigen Vertreter im Inland hat und wenn ja, wie dieser zu die Zweigliederlassung zu vertreten berechtigt ist.

Die Anmeldung bedarf der notariellen Beglaubigung und muss über den Notar zum Handelsregister eingereicht werden. Jeder Notar kann weitere Hilfestellung zu der Anmeldung leisten, auch die erforderliche Anmeldung vorbereiten.

Eine weitere Möglichkeit, im Inland eine Geschäftstätigkeit aufzunehmen, besteht auch darin, in Deutschland eine Tochtergesellschaft in Form einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu errichten.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Jnni 2016

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