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Auftraggeber in den USA: Umsatzsteuer?

Frage

Ich mache mich als freiberuflich arbeitender Wissenschaftler selbständig. Ich habe nun einen Auftraggeber in den USA (eine staatliche Universität). Meine Arbeitsleistung erbringe ich vollständig in Deutschland und liefere die Ergebnisse an den Auftraggeber. In welchem der beiden genannten Länder ist für die erbrachten Leistungen eine Umsatzsteuer abzuführen?

Antwort

Eine bundeseinheitliche Umsatzsteuer existiert in den USA nicht. Stattdessen erheben die einzelnen Bundesstaaten eine sogenannte Sales and Use Tax, deren Höhe zwischen den Bundesstaaten erheblich variiert. Normalerweise betrifft die Sales Tax den Verkauf von materiellen Gütern. In vielen Bundesstaaten unterliegt auch die Erbringung von Dienstleistungen und der Verkauf von Software dieser Steuer. Die Steuer wird in der Regel dem Endverbraucher der steuerpflichtigen Güter oder Dienstleistungen auferlegt. Allerdings muss eine Verkäuferin oder ein Verkäufer, dessen Präsenz im Bundesstaat zu einer Steuerpflicht führt - beziehungsweise für den ein Nexus vorliegt, in dem jeweiligen Bundesstaat die Steuer beim Verkauf einbehalten und diese an die US-Finanzbehörde abführen.

Der sogenannte Nexus ist ein unbestimmter Begriff der steuerlichen Praxis in den USA, der mit „Verbindung“ oder „Anknüpfung“ übersetzt werden kann. Im Steuerrecht der US-Bundesstaaten steht der Begriff Nexus für das Vorliegen einer Präsenz, die zu einer Steuerpflicht führt. Der Nexus wird von jedem einzelnen Bundesstaat selbst bestimmt und variiert je nach Steuerart (Income Tax, Sales & Use Tax).

Vor dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall South Dakota vs. Wayfair (Urteil vom 21. Juni 2018) musste ein Unternehmen eine physische Präsenz, beispielsweise durch die Unterhaltung von Büros oder eines Mitarbeiters in dem jeweiligen Bundesstaat, aufweisen, um einen Nexus zu begründen, um von der Sales Tax-Steuerpflicht betroffen zu sein. Der Rechtsstreit Wayfair hat die physische Präsenz als Kriterium für das Vorliegen eines Nexus beseitigt. In seiner Entscheidung kam der U.S. States Supreme Court zum dem Schluss, dass es für einen Bundesstaat angebracht sei, die „wirtschaftliche Präsenz“ (Economic Nexus) als neuen Maßstab für einen Nexus einzuführen, wie zum Beispiel der Bundesstaat South Dakota, der Tätigkeiten von Unternehmen, die eine jährliche Verkaufsschwelle von 100.000 US-Dollar oder 200 separate Transaktionen pro Jahr in einem Bundesstaat überschreiten, als Nexus einstufte.

Die Großzahl der Bundesstaaten sind diesem Urteil in ihrer steuerlichen Gesetzgebung bereits gefolgt, wobei die Umsatzkriterien beziehungsweise das Geschäftsvolumen von Staat zu Staat unterschiedlich sind. Jedes ausländische Unternehmen, das Güter in die USA verkauft oder Dienstleistungen in den USA erbringt, kann hiervon betroffen sein.

In einigen Bundesstaaten kann der Verkäufer ein „Resale Exemption Certificatebzw. ein „Sales Exemption Certificate“ (Freistellungsformular) beim Kunden anfragen und in seinen Buchführungsunterlagen aufbewahren, um im Falle einer „Sales & Use Tax“ Prüfung der Nachweispflicht nachzukommen (Aufbewahrungspflicht: 3 bis 7 Jahre). Der Käufer muss sicherstellen, dass aufgrund der Sachverhaltsprüfung die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung zutreffend ist. Falls die Steuerbefreiung nicht zutreffend sein sollte, können dem Käufer die fälligen „Sales Tax“ sowie Zinsen berechnet werden. Zu beachten ist aber auch, dass der Verkäufer das Freistellungsformular auf Richtigkeit hin prüfen muss und sich nicht auf die Angaben des Kunden verlassen kann.

Weitere Informationen zum Steuerrecht in den USA finden Sie in folgenden GTAI-Rechtsberichten.

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Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur unverbindliche Auskünfte geben können, die keine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ersetzen. Eine Liste mit Adressen von in den USA tätigen Rechtsanwälten finden Sie auf der Webseite der GTAI.

Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
www.gtai.de

November 2020

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