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Online-Shops für Griechenland – Verwaltung in Deutschland: Anmeldung?

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Frage

Wir planen die Eröffnung eines Online-Shops für Griechenland. Die Administration und Verwaltung des Online-Shops findet hier in Deutschland statt. Das Hosting der Server, die Lagerfläche und der Versand innerhalb Griechenlands finden natürlich direkt in Griechenland statt. Müssen wir dafür ein Unternehmen in Griechenland gründen oder reicht unsere Gewerbeanmeldung in Deutschland aus? Wie müssten wir die Personalkosten oder die unterschiedliche Umsatzsteuer (ich weiß, dass diese in Griechenland abgeführt werden muss) abrechnen? Ist es überhaupt erlaubt jemanden in Griechenland zu beschäftigen, obwohl unser Gewerbe in Deutschland sitzt?

Antwort

Da der Sitz Ihres Betriebes weiterhin in Deutschland ist, ist es nicht erforderlich, in Griechenland ein Gewerbe anzumelden. Denkbar ist jedoch, dass eine Registrierungspflicht der griechischen Betriebsstätte besteht. Hierzu sollten Sie sich an die Deutsch-Griechische Auslandshandelskammer wenden (http://ahk.de/ahk-standorte/griechenland/ (www)). Ggf. erhalten Sie hierzu auch Informationen über das von uns (mit)betriebene Portal21 (www.portal21.de (www)).

Dass ein in Deutschland registriertes Unternehmen Mitarbeiter im Ausland beschäftigt, ist rechtlich zulässig. Eine andere Frage ist es, welche steuer- bzw. sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften für die Mitarbeiter dann gelten.

Ob Umsatzsteuer zu zahlen ist, richtet sich danach, ob für Ihre Leistungen in Griechenland der Leistungsempfänger Schuldner der Steuer ist oder Sie.

Quelle: Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Januar 2014

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