Kunde in Großbritannien: Rechnungsstellung?
Frage
Ich arbeite derzeit als Kleinunternehmer (im Bereich Webentwicklung/Appentwicklung) mit Standort in Deutschland und besitze keine USt-IdNr. Nun habe ich von Deutschland aus für einen ausländischen Kunden (Unternehmen aus England) einen Auftrag durchgeführt und stehe vor der Frage was ich bei der Rechnungsstellung und darüber hinaus zu beachten habe. Der Kunde hat mir bereits mitgeteilt, dass er von mir keine VAT ID (also USt-IdNr.) benötigt.
Antwort
Die Kleinunternehmerbesteuerung ist grundsätzlich anzuwenden, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird. Dies gilt ohne Besonderheiten auch für Umsätze mit ausländischen Unternehmen.
Ebenso ist bei der Rechnungsstellung an ausländische Unternehmen auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer gem. Kleinunternehmerregelung hinzuweisen. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Kleinunternehmers sind wie die anderen zwingenden Rechnungsangaben mit aufzuführen.
Quelle: Dipl.-Kfm. Bernd Sommer
Steuerberater, LL.M.
Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
August 2013
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