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Konzertauftritt in Frankreich: Steuern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin als freiberuflicher Musiker tätig und habe eine Anfrage bekommen für einen Termin in Frankreich 15 km hinter der Grenze. Was muss ich beachten? Muss ich mich irgendwo anmelden?

Antwort

Eine steuerliche Anmeldung für einen einmaligen Auftritt als Musiker im Ausland ist nach deutschem Steuerrecht nicht erforderlich. Möglich ist aber, dass Sie für Ihren Auftritt im Ausland Umsatzsteuer abführen müssen. Diese Pflicht kann aber ebenso Ihren Auftraggeber treffen („Reverse Charge“). Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt gibt leider nicht genügend Anhaltspunkte für eine konkrete Antwort. Ihr Honorar unterliegt in Deutschland der Einkommensteuer.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Mai 2019

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