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Kleinunternehmerregelung: Rechnungsstellung an Kunden im Ausland?

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Frage

Ich bin nebenberuflich freiberuflich in sehr kleinem Rahmen als Künstlerin tätig. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung und habe eine Umsatzsteuer-ID-Nr., die ich auf den Rechnungen statt meiner Steuernummer angebe. Ich verkaufe grundsätzlich nur an Privatkunden. Dass ich auf Rechnungen von Verkäufen innerhalb von Deutschland keine Umsatzsteuer ausweisen darf/muss, ist mir klar. Wie sieht es aber mit Rechnungen aus, wenn ich an Kunden im EU-Ausland oder an Kunden in Drittländern verkaufe? Muss dort Umsatzsteuer ausgewiesen werden? Muss ich die Umsatzsteuer-ID-Nr. angeben? Beeinflusst dies dann in irgendeiner Art und Weise meinen Status als Kleinunternehmer?

Antwort

Wenn Sie Kunstwerke in ein EU-Ausland liefern, dürfen Sie Ihre USt-ID-Nr. nicht angeben. Gleichzeitig müssen Sie Ihre Rechnungen auch ohne Umsatzsteuer ausweisen. Jedoch empfehlen wir Ihnen einen Hinweis zur Kleinunternehmerregelung auf Ihre Rechnungen zu setzen.

Ihren Status als Kleinunternehmer beeinflusst dies nicht, soweit Sie die Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht überschreiten.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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November 2017

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