Antwort
Wir sehen das elektronische Übersenden von Texten nicht als eine elektronisch erbrachte Dienstleistung.
Wenn Ihr Schweizer Kunde eine Privatperson ist, sind diese Umsätze in Deutschland steuerbar. Sie müssen jedoch aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Ihre Rechnung müssen Sie ganz normal mit dem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ausstellen.
Wenn es sich bei Ihrem Schweizer Kunden um einen Unternehmer handelt, sind diese Umsätze in Deutschland nicht steuerbar. Ob Sie ggf. in der Schweiz Umsatzsteuer abführen müssen, oder ob es in der Schweiz auch eine Kleinunternehmerregelung gibt, kann Ihnen ein Steuerberater vor Ort sagen.
Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Februar 2018
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