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Kleinunternehmen mit Kunden im Ausland: Beleg- und Buchungsnachweise?

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Frage

Ich habe vor einigen Monaten ein Kleingewerbe angemeldet und verkaufe nun selbstgemachten Schmuck auf einer internationalen Onlineplattform. Der Gesamtumsatz durch meinen Schmuckverkauf (überwiegend in die USA) beläuft sich auf einige Hundert Euro. Ich würde nun gerne wissen, ob ich in meinem Fall bereits steuerrechtliche Vorkehrungen treffen muss, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu haben. Muss ich bereits Beleg- und Buchungsnachweise erstellen/ sammeln? Oder reicht es, wenn ich dem zuständigen Finanzamt bei meiner Steuererklärung meinen Umsatz durch den Onlineverkauf melde (ohne weitere Belege)?

Antwort

Auch die Geschäftsvorgänge eines Kleinunternehmers müssen so dokumentiert werden, dass daraus Schlüsse auf Art und Umfang des Geschäfts sowie der allgemeinen Ertrags- und Vermögenslage gezogen werden können. Kundenkorrespondenz, Belege und Rechnungen müssen stets aufbewahrt werden. Wenn Sie Leistungen an ein anderes Unternehmen erbringen, müssen Sie eine Rechnung stellen. Bei Leistungen an Privatpersonen ist dies nicht der Fall. Es empfiehlt sich jedoch trotzdem eine Rechnung auszustellen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Steuerberaterkammer München
Dezember 2016

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